Teilnehmen können im Kanton Bern wohnhafte Personen, die älter als 25 Jahre alt sind und ihren Berufsabschluss nachholen möchten, dafür aber nicht genug Geld haben. Prüfen Sie mit unserer Checkliste, ob Sie alle Aufnahmekriterien erfüllen.
Aus organisatorischen und finanziellen Gründen ist die Teilnehmerzahl auf 24 Personen pro Jahr beschränkt. Auch wenn wir eine Person nicht für das Projekt berücksichtigen können, wird sie vom Auswahlverfahren profitieren: Sie hat sich intensiv mit ihrer beruflichen Zukunft auseinandergesetzt und weiterführende Informationen zum Berufsziel erhalten.
Die Ausbildung soll zu einem anerkannten Abschluss führen. In der Regel ist das ein Abschluss auf der Sekundarstufe II (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA).
Erwachsene Personen haben vier Möglichkeiten, ihren Berufsabschluss nachzuholen:
- Eine berufliche Grundbildung (mit Lehrvertrag)
- Eine verkürzte berufliche Grundbildung (mit Lehrvertrag)
- Die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren nach Art. 32, ohne Lehrvertrag)
- Die Anerkennung (Validierung) Ihrer Berufserfahrung für ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder ein eidgenössisches Berufsattest (ohne Lehrvertrag)
Welcher Weg der richtige ist, wird am Anfang des Projekts in einem Beratungsgespräch beim Berufsberatungs- und Informationszentrum BIZ besprochen.
Das Projekt «2. Chance auf eine 1. Ausbildung» steht Personen offen, die eine Ausbildung nicht selbst finanzieren können, weil sie nicht genügend Einkommen oder Vermögen haben. Ist das der Fall, übernimmt das Projekt die Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten während der Ausbildungszeit gemäss SKOS-Richtlinien.
Zu Beginn des Projekts klären wir mit Ihnen zusammen ab, wer für die finanzielle Unterstützung zuständig ist (Stipendien, Sozialdienst, Ausbildungszuschüsse der RAV oder die Stanley Thomas Johnson Stiftung).
Die finanzielle Unterstützung hängt vom individuellen Bedarf ab und wird deshalb für jede Person einzeln festgelegt. Wir finanzieren grundsätzlich (nach SKOS):
- Lebenshaltungskosten (Nahrungsmittel, Kleidung, Körperpflege, Telefon etc.)
- Wohnkosten
- Kosten für die medizinische Grundversorgung (Krankenkassenprämie, Franchise, Selbstbehalt etc.)
- Ausbildungskosten (Schulmaterial und Kosten für Reise und Verpflegung)
- Situationsbedingte Leistungen (z.B. für die externen Kosten der Kinderbetreuung)
Um zu beurteilen, ob eine Person finanzielle Unterstützung braucht, orientiert sich die Trägerschaft des Projekts an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Somit erhalten alle Projektteilnehmenden monatlich so viel Geld, wie wenn sie stipendienberechtigt wären oder durch einen Sozialdienst unterstützt würden. Bei der Berechnung der finanziellen Unterstützung beziehen wir das Einkommen der Ehe- oder Lebenspartner mit ein.
Eine Teilnahme am Projekt «2. Chance auf eine 1. Ausbildung» bedeutet, dass die Projektteilnehmenden (und ihre Angehörigen) dazu bereit sind, sich während der Ausbildungszeit finanziell einzuschränken. Vor der definitiven Anmeldung empfehlen wir ausserdem eine Budgetberatung.
Unsere Budgetbeispiele helfen Ihnen, die finanzielle Unterstützung während der Ausbildung besser einzuschätzen.
Der Stiftungsrat der Stanley Thomas Johnson Stiftung legt den Unterstützungsbeitrag aufgrund eines individuell erstellten Ausbildungsbudgets für die Teilnehmenden fest. Im Projektbudget sind auch allfällige Unterstützungsbeiträge für die Restfinanzierung durch Dritte miteinberechnet. Die Auszahlungsmodalitäten werden individuell festgelegt, die Beiträge erfolgen im Normalfall aber halbjährlich.
Ja, denn es geht in diesem Projekt zuerst darum, eine für Sie passende Ausbildung zu finden. Das geschieht in den Beratungsgesprächen im BIZ.
In dieser Zeit bereiten Sie sich auf Ihre Ausbildung vor. Sie nehmen an Coachings teil und besuchen nach Bedarf einen Vorkurs, indem Sie an Ihrem Schulwissen (Mathematik, Sprachen, IT-Kenntnisse, Lerntechnik usw.) arbeiten.
Je nach Bedarf, werden Sie in jeder Projektphase durch eine Betreuungsperson unterstützt (BIZ-Berater/Coaches). Sie helfen Ihnen zum Beispiel bei Fragen, die während der Berufsausbildung oder im persönlichen Umfeld auftauchen. Die Coaches helfen auch beim Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen und bei der Suche nach einem Praktikumsplatz, einer Lehrstelle oder einer Arbeitsstelle nach Abschluss der Ausbildung.
Die meisten Teilnehmenden sind auf Unterstützung angewiesen, um sich auf die Ausbildung und die Berufsschule vorbereiten zu können. Der Vorkurs findet während einem Jahr wöchentlich jeweils an einem halben Tag statt. Im Mittelpunkt steht die Unterstützung beim Lernen – eine Aufgabe vergleichbar mit Stützkursen oder Aufgabenhilfen im Unterricht an Berufsfachschulen.
Konkrete Lerninhalte des Vorkurses sind:
- Die Standortbestimmung der schulischen Kompetenzen mit einem geeigneten Diagnoseinstrumet
- Die Individuelle Förderung von Kompetenzen in Standardsprache, Mathematik, Lerntechnik, Informations- und Kommunikationstechnologie IKT
- Die Entwicklung der überfachlichen Kompetenzen
- Die Vermittlung von Arbeits- und Lerntechniken
- Das Zeitmanagement im privaten und beruflichen Bereich
Nicht nur der Bewerbungsprozess und die Vorbereitung auf die Berufsausbildung dauern über ein Jahr. Auch die Berufslehre selbst dauert zwischen 2 und maximal 4 Jahre. Teilnehmende müssen eine grosse Motivation und Ausdauer mitbringen, damit sie die Berufsausbildung erfolgreich abschliessen können. Auch das Umfeld ist während dieser Zeit gefordert, denn die Lehrzeit und die Berufsschule beansprucht die Teilnehmenden sehr und schränkt sie finanziell ein.
Ziel des Projektes «2. Chance auf eine 1. Ausbildung» ist, dass Sie nach einjähriger Vorbereitung mit einer Ausbildung beginnen können. Die Ausbildungszeit beträgt im Normalfall zwischen 2 und 4 Jahre.
Das Projekt kann keine Lehrstellen garantieren. Aufgrund der Erfahrungen ist die Chance aber sehr gross, dass die Teilnehmenden mit der Unterstützung der Coaches eine Lehrstelle finden.
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass die personenbezogene Daten durch die Stanley Thomas Johnson Stiftung und mit der Stiftung vertraglich verbundenen Dienstleister (z.B. Coaches) erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses zwischen den Teilnehmenden und der Stanley Thomas Johnson Stiftung im Rahmen des Projekts «2. Chance auf eine 1. Ausbildung» erforderlich sind. Dies erfolgt aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, welche die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung einer vertraglich getroffenen Vereinbarung gestattet. Nach Beendigung des Projekts werden die Daten gelöscht bzw. anonymisiert.