Sie sind Privatperson und möchten jemanden anmelden?
Sie kennen eine Person, die sich für eine Teilnahme am Projekt «2. Chance auf eine 1. Ausbildung» interessiert? Ermutigen Sie sie dabei, den ersten Schritt in eine erfolgreiche berufliche Zukunft zu machen und zu prüfen, ob sie die Zulassungskriterien erfüllt. Aus organisatorischen und finanziellen Gründen ist die Teilnehmerzahl auf jährlich 24 Personen beschränkt. Auch wenn wir eine Person nicht für das Projekt berücksichtigen können, wird sie vom Auswahlverfahren profitieren: Sie hat sich intensiv mit ihrer beruflichen Zukunft auseinandergesetzt und weiterführende Informationen zum Berufsziel erhalten.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da
E-Mail: 2.chance@johnsonstiftung.ch
Telefon: 031 372 25 95
Für zuweisende Institutionen: Kommunale und regionale Sozialdienste sowie regionale Partner NA-BE
Falls die zugewiesenen Kandidatinnen und Kandidaten die Zulassungskriterien erfüllen, durchlaufen sie das reguläre Bewerbungsverfahren.
Gut zu wissen
- Im Fokus des Projekts steht die Berufsbildung der einzelnen Projektteilnehmenden und nicht, wer sie finanziell unterstützt.
- Zur Vereinfachung der Kommunikation, empfehlen wir Sozialdiensten mit mehreren Projektteilnehmenden, eine interne Ansprechperson für die Projekt-Coaches zu bestimmen.
- Wir selektionieren nur Personen als definitive Projektteilnehmende, die über eine schriftliche Absichtserklärung des zuständigen Sozialdienstes für die Übernahme der Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten verfügen.
- Die Gleichbehandlung aller Projektteilnehmenden ist uns sehr wichtig. Die Unterstützung von Personen, die finanzielle Beiträge von der Stanley Thomas Johnson Stiftung erhalten, richtet sich deshalb ebenfalls nach den Bemessungskriterien der SKOS.
Die kommunalen und regionalen Sozialdienste im Kanton Bern, die regionalen Partner NA-BE sowie die strategischen BIAS-Partner werden in einem Rundschreiben über das Projekt «2. Chance auf eine 1. Ausbildung» informiert.
Für alle anderen zuweisenden Institutionen
Wir freuen uns, wenn Sie geeignete Kandidaten und Kandidatinnen auf das Projekt «2. Chance auf eine 1. Ausbildung» aufmerksam machen. Bitte prüfen Sie vor einer Anmeldung, ob die betreffenden Interessenten und Interessentinnen die Zulassungskriterien erfüllen.
Personen mit Aufenthaltsstatus N und S können leider nicht am Projekt teilnehmen. Anerkannte und vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge mit Ausweisen B und F selektionieren wir nur dann als Projektteilnehmende, wenn sie über eine schriftliche Kostengutsprache der zuständigen Instanz für die Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten verfügen.
Falls die zugewiesenen Kandidatinnen und Kandidaten die Zulassungskriterien erfüllen, durchlaufen sie das reguläre Bewerbungsverfahren. Im Fokus des Projekts steht die Berufsbildung der einzelnen Projektteilnehmenden und nicht wer sie finanziell unterstützt.
Für Fachpersonen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Person beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV. Sie entscheidet in der Regel ob und welche arbeitsmarktliche Massnahme angebracht und sinnvoll ist.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da
E-Mail: 2.chance@johnsonstiftung.ch
Telefon: 031 372 25 95